Die Landesarchäologie kümmert sich um das archäologische Kulturerbe in Mecklenburg-Vorpommern. Grundlage ihrer Arbeit sind das Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V) sowie die Verwaltungsvorschrift über die ehrenamtlichen Denkmalpfleger (VV ehrenamtliche Denkmalpfleger). Sie berät und unterstützt die unteren Denkmalschutzbehörden und die oberste Denkmalschutzbehörde, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Darüber hinaus nimmt sie unter anderem folgende Aufgaben wahr: Erfassung der Bodendenkmale: Die Landesarchäologie erfasst die Bodendenkmale landesweit nach gleichen Standards und gewährleistet damit Rechtssicherheit sowie die Gleichbehandlung der Denkmaleigentümer. Vertretung öffentlicher Belange: Die Landesarchäologie vertritt die öffentlichen Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege landesweit in Plan- und Genehmigungsverfahren und gewährleistet damit Rechtssicherheit sowie die Gleichbehandlung der Verfahrensbeteiligten. Innerhalb des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern nimmt die Landesarchäologie die Aufgaben der Denkmalfachbehörde für die Bodendenkmale wahr. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.
